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AVIVA-BERLIN.de im Dezember 2024 - Beitrag vom 08.03.2005


KarstadtQuelle muss Wertheim-ErbInnen entschädigen
Sarah Ross

Am 4. März 2005 wies das Berliner Verwaltungsgericht die Klage der KarstadtQuelle AG im Rechtsstreit um Ansprüche der Opfer zurück. Damit ist der Weg frei für weiteren finanziellen Ausgleich.




Mit der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom 4. März 2005 haben die Wertheim-ErbInnen nach 15 Jahren währendem Ringen um Ausgleich ihrer Entschädigungsansprüche seitens der KarstadtQuelle AG für ein in der Nazizeit enteignetes Grundstück in Berlin-Mitte durchsetzen können.

Gegenstand des Rechtsstreits sind zwei nebeneinander liegende Grundstücke des KarstadtQuelle Konzerns in Berlin-Mitte. Die finanzielle Entschädigung für diese Grundstücke wurde nun der Jewish Claims Conference (JCC) zugesprochen, die als Vertreterin der Wertheim-ErbInnen im Prozess auftrat. In den auf den Grundstücken stehenden Gebäuden befand sich in den 1930er Jahren der Wertheim-Stammsitz.

Unter dem Regime des Nationalsozialismus wurde der jüdische Wertheim-Konzern 1937 zum Verkauf, der größtenteils in Ostberlin gelegenen Grundstücke gezwungen, auf welchen das NSDAP-Hauptquartier und die neue Reichskanzlei errichtet wurden. Die später an die DDR-Regierung übertragenen Flächen wurden nach der Wende an den Warenhauskonzern Hertie übergeben, der von KarstadtQuelle übernommen wurde.

Der Prozess drehte sich um die Frage, ob KarstadtQuelle oder die JCC den Erlös aus einem Grundstück beanspruchen könne. Den Streitwerthaben die RichterInnen in diesem Einzelfall auf 20 Millionen Euro angesetzt, doch insgesamt geht es sich um 7 Grundstücke mit einem Schätzwert von bis zu 500 Millionen Euro. Da der Kaufhaus-Konzern sich als Rechtsnachfolge der Wertheim-Gesellschafter betrachtet und somit die Rechte an den Grundstücken für sich beansprucht, will er die Entschädigung nicht leisten. In der Verhandlung hatte der Karstadt-Anwalt mehrfach betont, dass die KarstadtQuelle AG die Grundstücke "ordnungsgemäß" erworben habe. Weiterhin argumentierte der Konzern, dass zahlreiche Wertheim-Erben auch nach dem Krieg noch Mitgesellschafter bei Hertie gewesen seien und ihre Anteile "zu guten Preisen" und korrekt weiterkauft hätten.

Nachdem der Konzern die juristische Niederlage einstecken musste, kündigte er an, nach Vorlage der Entscheidungsgründe Rechtsmittel einzulegen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig solle über den Rechtsstreit abschließend entscheiden, denn das Urteil sei "nicht nachvollziehbar". In diesem Zusammenhang appellierte die JCC an den Konzern, die Klage zurückzunehmen, denn dies würde "den Weg frei machen, dass die der Familie Wertheim gestohlenen Vermögenswerte schneller zurückgegeben werden und endlich Gerechtigkeit geschaffen wird."

Die 72-jährige Barbara Principe, Tochter von Günther Wertheim und Sprecherin von bis zu 50 überlebenden Wertheim-ErbInnen, betonte, dass es die Opfer sind, und nicht der große Handelsunternehmer, die beraubt worden sind.

Matthias Druba, Anwalt der Wertheim-ErbInnen, sprach davon, dass das Urteil richtungweisend für den Streit um weitere Ansprüche sein könnte. Er und der amerikanische Wertheim-Anwalt, Gary M. Osen, kündigten an, dass die grundlegende Entscheidung auf weitere Streitfälle ausgedehnt werden wird: Wie zum Beispiel auf das sog. Lenné Dreieck, dessen Wert auf 145 Millionen Euro geschätzt wird.

Lesen Sie auch das Buch "Die Wertheims" von Erica Fischer und Simone Ladwig-Winters.
Die Autorinnen rekonstruierten den Aufstieg der jüdischen Kaufmannsfamilie über die zwangsweise Arisierung und Enteignung durch die Nazis bis zur Klage gegen den jetzigen Eigentümer KarstadtQuelle. Mehr..


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Beitrag vom 08.03.2005

Sarah Ross